Landeselternbeirat: Schleswig-Holstein bei der inklusiven Schule nicht vorbildlich!

Pressemitteilung vom 16.9.2011

Landeselternbeirat: Schleswig-Holstein

bei der inklusiven Schule nicht vorbildlich!

Zum heutigen Diskussion im Landtag über den Bericht der Landesregierung zur inklusiven Schule erklärt der Vorsitzende des Landeselternbeirats Henning Nawotki:

„Leider ist es in Schleswig-Holstein immer noch so, dass eine inklusive Beschulung von den organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten vor Ort abhängt. In Schleswig-Holstein hängt die Wahl der Schule für Kinder mit Behinderungen schlicht und einfach von der Kassenlage und der Lust der Beteiligten auf inklusive Schule ab. Es gibt in Schleswig-Holstein bis heute keinen Anspruch, dass alle Schüler auf eine Regelschule gehen können.

Im Übrigen ist der hemmende Paragraph 5 bei der letzten Novelle des Schulgesetzes weder vom Landtag noch von der Landesregierung in Frage gestellt worden. Vor dem Hintergrund hinterlassen die meisten Aussagen von heute nichts anderes als einen bitteren Nachgeschmack.

Solange dies so ist und formelle Dinge über Lernerfolg und Glück der Schüler stehen, können wir den Bericht der Landesregierung zur inklusiven Schule nicht bejubeln, auch wenn er in Teilen noch so gut aussieht.”

Auszug aus dem §5 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes:

„(2) Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht (gemeinsamer Unterricht).”

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