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Änderung der Landesverordnung über Ferientermine für Sylt
Dieser Eintrag stammt von WebAdmin Am 31.10.2011 @ 18:22 In Ferientermine Sylt | Keine Kommentare
Stellungnahme zu einer Änderung der Landesverordnung über Ferientermine für
die Insel Sylt
Sehr geehrte Frau Müller,
mit Schreiben vom 21.9.2011 ist der Landeselternbeirat gebeten worden, zu o.g. Vorhaben
Stellung zu nehmen. Diesem kommt der Landeselternbeirat gerne nach.
Zunächst stellt der Landeselternbeirat fest,
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dass er nie von Eltern hinsichtlich eines solchen Wunsches angesprochen worden ist,
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dass die Regelung für unsere Nordseeinseln und Halligen schon jetzt eine Ausnahme
von den geltenden KMK-Regelungen ist und somit eine Ausnahme von der Ausnahme
wäre, was somit Regelungsdichte und Unübersichtlichkeit erhöhen würde, und
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dass nicht alle Menschen wirtschaftlich derart leistungsfähig sind, als dass sie sich im
„neuen Ferienzeitraum“, der sich regelmäßig durch schlechtes Wetter in Schleswig-
Holstein auszeichnet, (zusätzliche) Urlaubsreisen leisten können.
Die Lage stellt sich für den Landeselternbeirat wie folgt dar:
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Im vergangenen Jahr ist an den Schulen und Kindertagesstätten Sylts eine Umfrage
von Eltern durchgeführt worden. Diese Umfrage hatte genau dieselbe Fragestellung
und hat keine Mehrheit für eine Veränderung der Ferientermine ergeben.
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Es gibt auf Sylt keine „amtlichen“ Befragungen oder gar flächendeckende Abstimmungen
von Eltern in den Klassen und Elternbeiräten. Ebenso gibt es solche nicht in
den Schulkonferenzen. Beschlüsse der kommunalen Gremien sind dem Landeselternbeirat
nicht bekannt.
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Für den Landeselternbeirat ist nicht erkennbar, dass die Schulen auf Sylt ihre beweglichen
Ferientag in diese Zeit legen, was indirekt einen möglicher Weise vorhandenen
Willen zu einer Ferienverlegung anzeigen könnte.
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Auf Sylt ist auffällig, dass viele Eltern, die auf der Insel arbeiten, auf dem Festland
wohnen und Sylt somit nicht monolithisch betrachtet werden kann und darf.
Um eine einmalige, probeweise Veränderung der Ferientermine zu erreichen, müssten für
den Landeselternbeirat folgende Bedingungen vorher erfüllt sein:
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Die Eltern, die Schulen und die Insel haben mit breiter Mehrheit für eine Veränderung
der Ferienzeiten einzutreten. Dabei sind die Interdependenzen zwischen Insel und
Festland zu berücksichtigen.
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Für die Testphase muss die Betreuung der Kinder für beide Wochen in den Schulen
sichergestellt sein.
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Es ist zu prüfen, ob diese Regelung nicht für alle Inseln und Feriengebiete angewendet
werden müsste. Ebenso ist zu prüfen, ob so etwas über die KMK für Gebiete mit
ähnlicher Problemstellung im Sinne einer generelleren Regelung deutschlandweit eingeführt
werden kann.
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Ein Test sollte als Test dann auch nur einmalig durchgeführt werden. Dieser Test wäre
mit ausreichendem Vorlauf zu gestalten, so dass Eltern und Arbeitgeber sich darauf
einstellen können und ggf. noch Reisen buchen oder kostenfrei stornieren können.
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Sollte der Test stattfinden, so ist das Ergebnis zu evaluieren und erneut abzustimmen.
Der Landeselternbeirat stellt fest, dass er nicht grundsätzlich gegen eine Neuregelung ist,
allerdings sieht er die Notwendigkeit für stimmige Rahmenbedingungen und dass die betroffenen
Eltern mit großer Mehrheit einer solche Regelung zuzustimmen haben.
Abschließend möchte der Landeselternbeirat darauf hinweisen, dass in der langen, ferienlosen
Zeit zwischen den Weihnachts- und Osterferien besonders den Grundschülern zumindest
ein verlängertes Wochenende auch gesundheitlich gut tun kann. Daher gibt es
Schulen, die bewegliche Ferientage in diese Zeit legen. Daher regt der Landeselternbeirat
an, dass das Ministerium dies grundsätzlich prüft.
Der Landeselternbeirat steht jederzeit für Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Nawotki
Vorsitzender
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