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Änderung der Landesverordnung über Ferientermine für Sylt

Dieser Eintrag stammt von WebAdmin Am 31.10.2011 @ 18:22 In Ferientermine Sylt | Keine Kommentare

Stellungnahme zu einer Änderung der Landesverordnung über Ferientermine für

die Insel Sylt

Sehr geehrte Frau Müller,

mit Schreiben vom 21.9.2011 ist der Landeselternbeirat gebeten worden, zu o.g. Vorhaben

Stellung zu nehmen. Diesem kommt der Landeselternbeirat gerne nach.

Zunächst stellt der Landeselternbeirat fest,

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dass er nie von Eltern hinsichtlich eines solchen Wunsches angesprochen worden ist,

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dass die Regelung für unsere Nordseeinseln und Halligen schon jetzt eine Ausnahme

von den geltenden KMK-Regelungen ist und somit eine Ausnahme von der Ausnahme

wäre, was somit Regelungsdichte und Unübersichtlichkeit erhöhen würde, und

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dass nicht alle Menschen wirtschaftlich derart leistungsfähig sind, als dass sie sich im

„neuen Ferienzeitraum“, der sich regelmäßig durch schlechtes Wetter in Schleswig-

Holstein auszeichnet, (zusätzliche) Urlaubsreisen leisten können.

Die Lage stellt sich für den Landeselternbeirat wie folgt dar:

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Im vergangenen Jahr ist an den Schulen und Kindertagesstätten Sylts eine Umfrage

von Eltern durchgeführt worden. Diese Umfrage hatte genau dieselbe Fragestellung

und hat keine Mehrheit für eine Veränderung der Ferientermine ergeben.

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Es gibt auf Sylt keine „amtlichen“ Befragungen oder gar flächendeckende Abstimmungen

von Eltern in den Klassen und Elternbeiräten. Ebenso gibt es solche nicht in

den Schulkonferenzen. Beschlüsse der kommunalen Gremien sind dem Landeselternbeirat

nicht bekannt.

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Für den Landeselternbeirat ist nicht erkennbar, dass die Schulen auf Sylt ihre beweglichen

Ferientag in diese Zeit legen, was indirekt einen möglicher Weise vorhandenen

Willen zu einer Ferienverlegung anzeigen könnte.

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Auf Sylt ist auffällig, dass viele Eltern, die auf der Insel arbeiten, auf dem Festland

wohnen und Sylt somit nicht monolithisch betrachtet werden kann und darf.

Um eine einmalige, probeweise Veränderung der Ferientermine zu erreichen, müssten für

den Landeselternbeirat folgende Bedingungen vorher erfüllt sein:

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Die Eltern, die Schulen und die Insel haben mit breiter Mehrheit für eine Veränderung

der Ferienzeiten einzutreten. Dabei sind die Interdependenzen zwischen Insel und

Festland zu berücksichtigen.

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Für die Testphase muss die Betreuung der Kinder für beide Wochen in den Schulen

sichergestellt sein.

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Es ist zu prüfen, ob diese Regelung nicht für alle Inseln und Feriengebiete angewendet

werden müsste. Ebenso ist zu prüfen, ob so etwas über die KMK für Gebiete mit

ähnlicher Problemstellung im Sinne einer generelleren Regelung deutschlandweit eingeführt

werden kann.

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Ein Test sollte als Test dann auch nur einmalig durchgeführt werden. Dieser Test wäre

mit ausreichendem Vorlauf zu gestalten, so dass Eltern und Arbeitgeber sich darauf

einstellen können und ggf. noch Reisen buchen oder kostenfrei stornieren können.

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Sollte der Test stattfinden, so ist das Ergebnis zu evaluieren und erneut abzustimmen.

Der Landeselternbeirat stellt fest, dass er nicht grundsätzlich gegen eine Neuregelung ist,

allerdings sieht er die Notwendigkeit für stimmige Rahmenbedingungen und dass die betroffenen

Eltern mit großer Mehrheit einer solche Regelung zuzustimmen haben.

Abschließend möchte der Landeselternbeirat darauf hinweisen, dass in der langen, ferienlosen

Zeit zwischen den Weihnachts- und Osterferien besonders den Grundschülern zumindest

ein verlängertes Wochenende auch gesundheitlich gut tun kann. Daher gibt es

Schulen, die bewegliche Ferientage in diese Zeit legen. Daher regt der Landeselternbeirat

an, dass das Ministerium dies grundsätzlich prüft.

Der Landeselternbeirat steht jederzeit für Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Nawotki

Vorsitzender


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