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Neufassung zur Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes
20.5.2011 von WebAdmin.
Neufassung zur Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes
und die Zweiten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Lehrkräfte II – APO Lehrkräfte II)
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
mit Schreiben vom 4.4.2011 sind wir gebeten worden, zu o.g. Vorlage Stellung zu nehmen.
Diesem kommt der Landeselternbeirat gerne nach.
Durch Änderung des §5 soll die
Dauer des Vorbereitungsdienstes für alle Lehrer von
24 auf 18 Monate abgesenkt werden. Die Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes soll 12
Monate betragen. Für den Bereich der Grundschulen ist dazu festzuhalten, dass Lehrkräfte
für Grundschüler nicht nur „Ausbilder“ sondern auch besonders wichtige Bezugspersonen
sind. Den Wechsel einer Lehrkraft in der Grundschule erleben viele Kinder als tiefen
Einschnitt.
Gem. § 9 Abs. 5 soll der Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht durchschnittlich 10
Wochenstunden betragen. Aus der Formulierung „im Durchschnitt“ folgt, dass der Anteil
in einer Woche deutlich über der Zahl von 10 Stunden liegen muss, wenn vorher weniger
Stunden erteilt wurden. Eine solche Vorgabe bedeutet gleichzeitig einen intensiven Einsatz
auch in den Hauptfächern Deutsch oder Mathematik. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass sich die Stunden in den Grundschulen nur auf wenige Klassen verteilen – im Gegensatz
wie beispielsweise an Gymnasien, wo sich die Stunden insbesondere bei Fächern mit
geringer Wochenstundenzahl auf viele Klassen verteilen.
Nicht grundlos verbleiben die Lehrkräfte in der Grundschule regelmäßig vier Jahre in einer
Klasse. Schon jetzt ist es problematisch, wenn ein Referendar nach nicht einmal zwei
Schuljahren seinen Dienst in einer Klasse beenden muss. Eine Absenkung des Verbleibs
in einer Klasse wird die Problematik noch verschärfen. Daher bittet der Landeselternbeirat
das Ministerium, Lösungen zu erarbeiten, die den Belangen und Interessen der
Grundschüler hinsichtlich der Kombination aus zeitlicher Verweildauer der Referendare in
einer Klasse, dem Wechsel der Lehrkräfte und der Zahl an Unterrichtsstunden der Referendar
in einer Klasse der Schüler gerecht werden.
Die für die Grundschulen gemachten Ausführungen gelten sinngemäß auch für große Bereiche
der
Sonderpädagogik.
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Der vorgelegte Entwurf sieht zudem vor, dass der schriftliche
Test zum Schul- und
Dienstrecht
entfallen und stattdessen Bestandteil des mündlichen Prüfungsgesprächs
werden soll. Das Ministerium erachtet diesen Bereich damit weiter für prüfungsrelevant.
Diesen hohen Stellenwert sieht der Landeselternbeirat ebenso. Im neuen § 20 Abs. 4 soll
dieser Bereich Teil des Prüfungsgespräches ohne Definition eines zeitlichen oder thematischen
Umfanges werden. Gleichzeitig soll sich die Prüfungskommission nach dem neuen
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 ausschließlich aus Lehrkräften und Schulaufsichtsbeamten zusammensetzen.
Daher ist zu befürchten, dass dieser Bereich im Prüfungsgespräch „unterzugehen“
und aufgrund eines fehlenden Juristen in seiner Tiefe „abzuflachen“ droht.
Daher schlägt der Landeselternbeirat vor, auf die Streichung des schriftlichen Testes zu
verzichten, da hier zeitlicher und inhaltlicher Umfang der Prüfungsleisten fest definiert
ist. Allein Fülle und Bedeutung der schul- und dienstrechtlichen Vorschriften gebieten
eine fundierte Ausbildung und Prüfung in dieser Materie. Alternativ dazu steht die Anregung
, einen Juristen in das Prüfungsgespräch einzubinden und diesen den entsprechenden
Teil des Gesprächs führen zu lassen. Dem Landeselternbeirat ist dieser Bereich wichtig
, da er aus Erfahrung bestätigen kann, dass Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen
auch für den Unterrichtsalltag und den einzelnen Schüler von Bedeutung und
mangelnde Kenntnis oftmals Anlass für Auseinandersetzungen sind.
In der vergangenen Sitzung des Landesschulbeirates wurde diskutiert, dass es v.a. bei
der Ausbildung kleiner Fächer Schwierigkeiten geben könnte, diese wie geplant an allen
nach § 10 vorgesehenen
Standorten anzubieten. Im Interesse der Ausbildungsqualität
bittet der Landeselternbeirat, für diese Problematik mit Inkrafttreten der Verordnung eine
Lösung gefunden zu haben.
Der Landeselternbeirat begrüßt daneben grundsätzlich alle Maßnahmen, die den
Praxisbezug
der Ausbildung erhöhen und verbessern. Dies gilt auch für die erste Phase der
Lehrerausbildung sowie die Zeit davor.
Der Landeselternbeirat geht davon aus, nach der Diskussion im Landesschulbeirat über
die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II erneut Stellung nehmen zu dürfen.
Dem Vernehmen nach wird derzeit ebenfalls an einer Veränderung der ersten Phase der
Lehrerausbildung sowie einer Veränderung der Ausbildungsgänge an sich gearbeitet. Der
Landeselternbeirat bittet darum, intensiv in diesen Prozess eingebunden zu werden, da
es zentral um die
Zukunft des bisherigen Studienganges „Grund- und Hauptschullehrer“
geht. Sollten andere Ministerien dabei federführend sein, bittet der Landeselternbeirat
um entsprechende Weiterleitung.
Im Übrigen sieht der Landeselternbeirat zudem die Ausführungen aus dem Anschreiben
zum Bolognaprozess und zur Deckung des Lehrkräftebedarfs zusammen mit den fortlaufenden
Planstellenstreichungen im Grundschulbereich mit großer Sorge.
Der Landeselternbeirat steht jederzeit für weitere Gespräche und Nachfragen zur Verfügung
und bittet um Rückmeldung, ob oder wie das Ministerium diese Stellungnahme berücksichtigt
hat.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Nawotki
Vorsitzender
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