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Neufassung zur Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes

Neufassung zur Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes

und die Zweiten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Lehrkräfte II – APO Lehrkräfte II)

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

mit Schreiben vom 4.4.2011 sind wir gebeten worden, zu o.g. Vorlage Stellung zu nehmen.

Diesem kommt der Landeselternbeirat gerne nach.

Durch Änderung des §5 soll die

Dauer des Vorbereitungsdienstes für alle Lehrer von

24 auf 18 Monate abgesenkt werden. Die Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes soll 12

Monate betragen. Für den Bereich der Grundschulen ist dazu festzuhalten, dass Lehrkräfte

für Grundschüler nicht nur „Ausbilder“ sondern auch besonders wichtige Bezugspersonen

sind. Den Wechsel einer Lehrkraft in der Grundschule erleben viele Kinder als tiefen

Einschnitt.

Gem. § 9 Abs. 5 soll der Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht durchschnittlich 10

Wochenstunden betragen. Aus der Formulierung „im Durchschnitt“ folgt, dass der Anteil

in einer Woche deutlich über der Zahl von 10 Stunden liegen muss, wenn vorher weniger

Stunden erteilt wurden. Eine solche Vorgabe bedeutet gleichzeitig einen intensiven Einsatz

auch in den Hauptfächern Deutsch oder Mathematik. Dabei ist zu berücksichtigen,

dass sich die Stunden in den Grundschulen nur auf wenige Klassen verteilen – im Gegensatz

wie beispielsweise an Gymnasien, wo sich die Stunden insbesondere bei Fächern mit

geringer Wochenstundenzahl auf viele Klassen verteilen.

Nicht grundlos verbleiben die Lehrkräfte in der Grundschule regelmäßig vier Jahre in einer

Klasse. Schon jetzt ist es problematisch, wenn ein Referendar nach nicht einmal zwei

Schuljahren seinen Dienst in einer Klasse beenden muss. Eine Absenkung des Verbleibs

in einer Klasse wird die Problematik noch verschärfen. Daher bittet der Landeselternbeirat

das Ministerium, Lösungen zu erarbeiten, die den Belangen und Interessen der

Grundschüler hinsichtlich der Kombination aus zeitlicher Verweildauer der Referendare in

einer Klasse, dem Wechsel der Lehrkräfte und der Zahl an Unterrichtsstunden der Referendar

in einer Klasse der Schüler gerecht werden.

Die für die Grundschulen gemachten Ausführungen gelten sinngemäß auch für große Bereiche

der

Sonderpädagogik.

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Der vorgelegte Entwurf sieht zudem vor, dass der schriftliche

Test zum Schul- und

Dienstrecht

entfallen und stattdessen Bestandteil des mündlichen Prüfungsgesprächs

werden soll. Das Ministerium erachtet diesen Bereich damit weiter für prüfungsrelevant.

Diesen hohen Stellenwert sieht der Landeselternbeirat ebenso. Im neuen § 20 Abs. 4 soll

dieser Bereich Teil des Prüfungsgespräches ohne Definition eines zeitlichen oder thematischen

Umfanges werden. Gleichzeitig soll sich die Prüfungskommission nach dem neuen

§ 19 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 ausschließlich aus Lehrkräften und Schulaufsichtsbeamten zusammensetzen.

Daher ist zu befürchten, dass dieser Bereich im Prüfungsgespräch „unterzugehen“

und aufgrund eines fehlenden Juristen in seiner Tiefe „abzuflachen“ droht.

Daher schlägt der Landeselternbeirat vor, auf die Streichung des schriftlichen Testes zu

verzichten, da hier zeitlicher und inhaltlicher Umfang der Prüfungsleisten fest definiert

ist. Allein Fülle und Bedeutung der schul- und dienstrechtlichen Vorschriften gebieten

eine fundierte Ausbildung und Prüfung in dieser Materie. Alternativ dazu steht die Anregung

, einen Juristen in das Prüfungsgespräch einzubinden und diesen den entsprechenden

Teil des Gesprächs führen zu lassen. Dem Landeselternbeirat ist dieser Bereich wichtig

, da er aus Erfahrung bestätigen kann, dass Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen

auch für den Unterrichtsalltag und den einzelnen Schüler von Bedeutung und

mangelnde Kenntnis oftmals Anlass für Auseinandersetzungen sind.

In der vergangenen Sitzung des Landesschulbeirates wurde diskutiert, dass es v.a. bei

der Ausbildung kleiner Fächer Schwierigkeiten geben könnte, diese wie geplant an allen

nach § 10 vorgesehenen

Standorten anzubieten. Im Interesse der Ausbildungsqualität

bittet der Landeselternbeirat, für diese Problematik mit Inkrafttreten der Verordnung eine

Lösung gefunden zu haben.

Der Landeselternbeirat begrüßt daneben grundsätzlich alle Maßnahmen, die den

Praxisbezug

der Ausbildung erhöhen und verbessern. Dies gilt auch für die erste Phase der

Lehrerausbildung sowie die Zeit davor.

Der Landeselternbeirat geht davon aus, nach der Diskussion im Landesschulbeirat über

die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II erneut Stellung nehmen zu dürfen.

Dem Vernehmen nach wird derzeit ebenfalls an einer Veränderung der ersten Phase der

Lehrerausbildung sowie einer Veränderung der Ausbildungsgänge an sich gearbeitet. Der

Landeselternbeirat bittet darum, intensiv in diesen Prozess eingebunden zu werden, da

es zentral um die

Zukunft des bisherigen Studienganges „Grund- und Hauptschullehrer“

geht. Sollten andere Ministerien dabei federführend sein, bittet der Landeselternbeirat

um entsprechende Weiterleitung.

Im Übrigen sieht der Landeselternbeirat zudem die Ausführungen aus dem Anschreiben

zum Bolognaprozess und zur Deckung des Lehrkräftebedarfs zusammen mit den fortlaufenden

Planstellenstreichungen im Grundschulbereich mit großer Sorge.

Der Landeselternbeirat steht jederzeit für weitere Gespräche und Nachfragen zur Verfügung

und bittet um Rückmeldung, ob oder wie das Ministerium diese Stellungnahme berücksichtigt

hat.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Nawotki

Vorsitzender

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