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Pressemitteilung der Landeselternbeiräte zur Versuchs-Ferienregelung 2012 für Sylt

ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LANDESELTERNBEIRÄTE
IN SCHLESWIG-HOLSTEIN  AG

LEB

Kiel, 15.11.2011

Pressemitteilung zur Versuchs-Ferienregelung 2012 auf Sylt

Die Landeselternbeiräte in Schleswig Holstein erklärten heute gemeinsam:

„Die neue Ferienordnung für Sylt ist von den Eltern keineswegs gewollt. Weder auf der Insel,
noch auf Kreis- oder Landesebene hat es dafür eine Zustimmung gegeben. Nicht einmal ein
Test ist gewollt. Das ist dem Ministerium durch viele Stellungnahmen, die es selber
angefordert hat, bekannt.

Wir sind von Minister Dr. Klug zutiefst enttäuscht, dass hier wieder einmal über den
mehrheitlichen Elternwillen hinweggegangen worden ist.
Über die wahren Gründe für den „Test“ können wir allerdings nur spekulieren.“

In diesem Zuge fragen sich die ehrenamtlichen Elternvertreter auch, warum sie regelmäßig
zum Schreiben von Stellungnahmen aufgefordert werden, wenn diese trotz klarer
Mehrheiten und Signalen nicht beachtet werden.

gez.
Die Vorsitzenden der Landeselternbeiräte

Stellungnahme der AG der KEBs NF wg. Sylt

Stellungnahme zu einer Änderung der Landesverordnung über Ferientermine

für die Insel Sylt / III 404

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Müller,

die Arbeitsgemeinschaft der Nordfriesischen Kreiselternbeiräte dankt Ihnen für die

Möglichkeit der Stellungnahme zur Landesverordnung über die Ferientermine für die

Insel Sylt.

Vor rund fünf Monaten hatten Mitglieder sämtlicher Nordfriesischer Kreiselternbeiräte zu

dem Thema „Ferien im Februar auf Sylt“ ein Treffen mit Frau Heike Franzen, der

bildungspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion. Damals waren wir überrascht, dass die

Sylter Umfrage aus dem Vorjahr (2010), die nach unserem Kenntnisstand kein klares

Ergebnis hatte, anscheinend erneut auf die Agenda kam. In 2010 und auch in 2011 ist

kein Nordfriesischer Kreiselternbeirat von irgendwelchen Sylter Eltern oder Sylter Elternbeiräten

zu diesem Thema angesprochen worden.

Die Nordfriesischen Kreiselternbeiräte sprechen sich grundsätzlich gegen die beabsichtigte

Sonderregelung und den Versuch für das Jahr 2012 aus.

Wir beziehen uns bei dieser grundsätzlichen Ablehnung auf die Ihnen mit Schreiben vom

31. Oktober 2011 abgegebene Stellungnahme des Landeselterbeirates der Grundschulen

und Förderzentren, der wir uns inhaltlich in vollem Umfang anschließen.

Für Fragen in dieser Angelegenheit stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

2

für die Kreiselternbeiräte

Ute Kobert-Kiebjieß, Olderup

Vorsitzende KEB Grund- u. Förderschulen NF

gez.

Frauke Claussen, Witzwort

Vorsitzende KEB Gemeinschaftsschulen NF

gez.

Kirsten Clausen

stellv. Vorsitzende KEB Regionalschulen NF

gez.

Wolfgang Kluge

Vorsitzender KEB Gymnasien NF

Änderung der Landesverordnung über Ferientermine für Sylt

Stellungnahme zu einer Änderung der Landesverordnung über Ferientermine für

die Insel Sylt

Sehr geehrte Frau Müller,

mit Schreiben vom 21.9.2011 ist der Landeselternbeirat gebeten worden, zu o.g. Vorhaben

Stellung zu nehmen. Diesem kommt der Landeselternbeirat gerne nach.

Zunächst stellt der Landeselternbeirat fest,

·

dass er nie von Eltern hinsichtlich eines solchen Wunsches angesprochen worden ist,

·

dass die Regelung für unsere Nordseeinseln und Halligen schon jetzt eine Ausnahme

von den geltenden KMK-Regelungen ist und somit eine Ausnahme von der Ausnahme

wäre, was somit Regelungsdichte und Unübersichtlichkeit erhöhen würde, und

·

dass nicht alle Menschen wirtschaftlich derart leistungsfähig sind, als dass sie sich im

„neuen Ferienzeitraum“, der sich regelmäßig durch schlechtes Wetter in Schleswig-

Holstein auszeichnet, (zusätzliche) Urlaubsreisen leisten können.

Die Lage stellt sich für den Landeselternbeirat wie folgt dar:

·

Im vergangenen Jahr ist an den Schulen und Kindertagesstätten Sylts eine Umfrage

von Eltern durchgeführt worden. Diese Umfrage hatte genau dieselbe Fragestellung

und hat keine Mehrheit für eine Veränderung der Ferientermine ergeben.

·

Es gibt auf Sylt keine „amtlichen“ Befragungen oder gar flächendeckende Abstimmungen

von Eltern in den Klassen und Elternbeiräten. Ebenso gibt es solche nicht in

den Schulkonferenzen. Beschlüsse der kommunalen Gremien sind dem Landeselternbeirat

nicht bekannt.

·

Für den Landeselternbeirat ist nicht erkennbar, dass die Schulen auf Sylt ihre beweglichen

Ferientag in diese Zeit legen, was indirekt einen möglicher Weise vorhandenen

Willen zu einer Ferienverlegung anzeigen könnte.

·

Auf Sylt ist auffällig, dass viele Eltern, die auf der Insel arbeiten, auf dem Festland

wohnen und Sylt somit nicht monolithisch betrachtet werden kann und darf.

Um eine einmalige, probeweise Veränderung der Ferientermine zu erreichen, müssten für

den Landeselternbeirat folgende Bedingungen vorher erfüllt sein:

·

Die Eltern, die Schulen und die Insel haben mit breiter Mehrheit für eine Veränderung

der Ferienzeiten einzutreten. Dabei sind die Interdependenzen zwischen Insel und

Festland zu berücksichtigen.

·

Für die Testphase muss die Betreuung der Kinder für beide Wochen in den Schulen

sichergestellt sein.

- 2 -

·

Es ist zu prüfen, ob diese Regelung nicht für alle Inseln und Feriengebiete angewendet

werden müsste. Ebenso ist zu prüfen, ob so etwas über die KMK für Gebiete mit

ähnlicher Problemstellung im Sinne einer generelleren Regelung deutschlandweit eingeführt

werden kann.

·

Ein Test sollte als Test dann auch nur einmalig durchgeführt werden. Dieser Test wäre

mit ausreichendem Vorlauf zu gestalten, so dass Eltern und Arbeitgeber sich darauf

einstellen können und ggf. noch Reisen buchen oder kostenfrei stornieren können.

·

Sollte der Test stattfinden, so ist das Ergebnis zu evaluieren und erneut abzustimmen.

Der Landeselternbeirat stellt fest, dass er nicht grundsätzlich gegen eine Neuregelung ist,

allerdings sieht er die Notwendigkeit für stimmige Rahmenbedingungen und dass die betroffenen

Eltern mit großer Mehrheit einer solche Regelung zuzustimmen haben.

Abschließend möchte der Landeselternbeirat darauf hinweisen, dass in der langen, ferienlosen

Zeit zwischen den Weihnachts- und Osterferien besonders den Grundschülern zumindest

ein verlängertes Wochenende auch gesundheitlich gut tun kann. Daher gibt es

Schulen, die bewegliche Ferientage in diese Zeit legen. Daher regt der Landeselternbeirat

an, dass das Ministerium dies grundsätzlich prüft.

Der Landeselternbeirat steht jederzeit für Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Nawotki

Vorsitzender

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