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Stellungnahme zum „Antrag zur Ferienverordnung“ (Umdruck 17/2610)
15.11.2011 von WebAdmin.
Stellungnahme zum „Antrag zur Ferienverordnung“ (Umdruck 17/2610)
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Herold,
aktuell liegt dem Bildungsausschuss ein Antrag zur Veränderung der Ferienordnung des
Landes Schleswig-Holstein vor, der zum Ziel hat, aus den beweglichen Ferientagen feste
Ferientage zu machen und diese darüber hinaus zentral festzulegen. Dazu möchte der
Landeselternbeirat Stellung nehmen, da von den Ferientagen auch die Eltern betroffen
sind. Wir bitten Sie daher, unsere Stellungnahme an den Ausschuss weiterzuleiten.
Formal ist zunächst festzustellen, dass bewegliche Ferientage im Rahmen eines Abkom-
mens aller Bundesländer zugelassen sind, um besondere örtliche Verhältnisse berücksich-
tigen zu können (§ 3 Abs. 5 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom
28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971, sog. “Hamburger Abkommen”). Dabei ist davon aus-
zugehen, dass schon in den größeren Flächenkreisen die örtlichen Besonderheiten nicht
einheitlich sind. Für das gesamte Bundesland Schleswig-Holstein gilt das erst recht. Eine
Änderung wie beantragt würde damit gegen die geltende, bundesweite Beschlusslage
verstoßen und daher unwirksam sein.
Finanziell ist zu berücksichtigen, dass das im Antrag genannte Einsparpotential in Höhe
von EUR 60.000 im Schuljahr für drei Tage und nur für den Kreis Stormarn angegeben
ist. Umgerechnet könnte der Kreis Stormarn pro eingespartem Schultag maximal EUR
20.000 einsparen. Ob diese Summe andernorts erzielt werden könnte, ist fraglich da
- in manchen Kreisen Schülerinnen und Schüler hauptsächlich durch den regulären
ÖPNV befördert werden. Eine Fahrplanausdünnung an maximal drei Tagen jährlich er-
scheint unwahrscheinlich.
- in manchen Kreisen die Beförderungsleistungen pauschal vergütet werden. In diesen
Kreisen würden sich überhaupt keine Einsparungen ergeben.
- in den Städten, in denen über ein Drittel aller Schüler zur Schule geht, dies überhaupt
nicht relevant ist, da insbesondere die kreisfreien Städte keinerlei Mittel für die Schü-
lerbeförderung aufwenden,
- die an den Schülerbeförderungskosten beteiligten Eltern an der Einsparung partizipie-
ren müssten.
Eine Umfrage des Landeselternbeirats hat ergeben, dass tatsächlich Probleme insbeson-
dere bei zu kurzfristig festgelegten und mit Nachbarschulen nicht koordinierten Terminen
entstehen können. Allerdings würde eine zentrale Festlegung die Autonomie der einzel-
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nen Schule unnötig beschneiden. Hinzu kommt, dass eine zentrale Festlegung für das
gesamte Land den örtlichen Besonderheiten (z.B. Biikebrennen, Kieler Woche, Trave-
münder Woche, Kohltage) nicht im Ansatz gerecht werden könnte. Allerdings schon auf-
grund der bestehenden, formalen Hintergründe und dass die erhofften finanziellen Ein-
sparpotenziale nicht wie in der Antragsbegründung skizziert erzielbar sind, erübrigen sich
hier weitere Ausführungen.
Für weitere Nachfragen steht der Landeselternbeirat gerne zur Verfügung. Sollte es zu
einer zentralen Festlegung der beweglichen Ferientage in Schleswig-Holstein kommen, so
bietet der Landeselternbeirat an, Vorschläge aus der Sicht von Eltern für „feste“ Ferien-
tage zu machen.
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