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NDR: Abi nach neun Jahren bei Eltern beliebt
9.8.2011 von nawotki.
An mehreren Gymnasien in Schleswig-Holstein haben Eltern offenbar Interesse daran, dass ihre Kinder das Abitur wieder nach neun Jahren absolvieren. Nach Recherchen der NDR 1 Welle Nord stimmten an mindestens zehn Gymnasien auch Eltern der künftigen Sechstklässler mit großer Mehrheit dafür, zum alten Schulsystem zurückzukehren.Haben Eltern und Schüler die Wahl, dann stimmen sie mit großer Mehrheit für das Abitur nach neun Jahren. So geschehen in Brunsbüttel, Marne, Lütjenburg, Eutin, Plön, Norderstedt oder Flensburg. Bildungsminister Klug hatte den Gymnasien per Gesetz freigestellt, von dem G8 Modell zurückzutreten. Zwölf der insgesamt 100 Schulen haben dies zu Schuljahresbeginn beschlossen.
Dabei musste auch noch geklärt werden, was mit den künftigen Sechstklässlern passiert, die im vergangenen Jahr als G8 Schüler begonnen hatten. Und da war die Meinung eindeutig: Diese Schüler und Eltern wollten ebenfalls zurück zu G9. Fast immer war die Abstimmung eindeutig.
Klug: “Dem Elternwillen Rechnung tragen”
Bildungsminister Ekkehard Klug ist grundsätzlich der Ansicht, dass ein Nebeneinander von G8 und G9 dem Elternwillen entspricht. Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) hatte die Chance für G9 eröffnet, um dem Elternwillen Rechnung zu tragen und sieht sich durch diese Abstimmungen bestätigt. Die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Cornelia Conrad, sagte: “Die Recherchen von NDR 1 Welle Nord bestätigen erneut, was Umfragen schon lange belegen. Viele Eltern in Schleswig-Holstein wählen G9 für ihre Kinder, wenn sie denn die Wahl bekommen.” Dies zeige, dass die Kritik der Opposition an der Schulreform von Besserwisserei und Bevormundung geprägt war.
Die Lehrergewerkschaft GEW hatte ein derartiges Ergebnis erwartet - kritisiert aber nach wie vor das Nebeneinander der verschiedenen Modelle für die Gymnasien im Land.
SSW: Bei G8 leiden Freizeit und soziale Kontakte
Anke Spoorendonk vom SSW wirft der Landesregierung eine zweigleisige verwirrende Schulpolitik vor. Die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk, sagte:„Ich kann gut verstehen, dass Eltern sich gegen G8 entscheiden, denn die massive Verdichtung des Unterrichts führt bei den Schülerinnen und Schülern zur Überforderung und zum Verlust an Freizeit und sozialen Kontakten.” Bildungsminister Klug habe ein beispielloses Chaos im Schulwesen angerichtet. “Die CDU-FDP-Koalition muss sich vorwerfen lassen, mit ihrer zweigleisigen Politik den Bedarf an Lehrkräften zu erhöhen, die Schulwahl zu verkomplizieren und Lehrer, Schüler und Eltern zu verwirren.”
Große Mehrheit bleibt aber bei G8
Fakt bleibt aber: Die große Mehrheit von mehr als 80 Gymnasien im Land hält weiter an dem G8-Modell fest. Nach Angaben des Vorsitzenden des Landeselternbeirats für Grundschulen, Henning Nawotki, entspricht das aber nicht unbedingt dem Eltern- und Schülerwillen künftiger Gymnasiasten. Seiner Einschätzung nach favorisieren zwei Drittel der Grundschul-Eltern in Schleswig-Holstein ebenfalls das G9 Modell. Nur seien diese Eltern bei der Frage G8 oder G9 von den Verantwortlichen der Gymnasien nicht gefragt worden, kritisiert Nawotki.
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Stellungnahme G8/G9 Verteilung
4.4.2011 von WebAdmin.
Landeselternbeirat
für Grundschulen und Förderzentren
in Schleswig-Holstein
Vorsitzender: Henning Nawotki, Im Anscharpark 4, 24106 Kiel
Tel: 0431 80 49 74, Fax: 0321 21 23 52 76, E-Mail: schule@nawotki.de
LEB GSFZ H. Nawotki, Im Anscharpark 4, 24106 Kiel
An das
Ministerium für Bildung und Kultur
Frau Annegret Wilms III 311
über
Herrn Minister Dr. Ekkehard Klug
Brunswiker Str. 16
24105 Kiel
Kiel, 4. April 2011
Stellungnahme zu den „Hinweisen für die Berücksichtigung von Schülerinnen und
Schülern für den achtjährigen oder neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien, die
beide Bildungsgänge parallel anbieten“
Sehr geehrte Frau Wilms,
mit Schreiben vom 24.3.2011 sind wir gebeten worden, zu o.g. Erlass Stellung zu nehmen.
Der uns übersandte Erlassentwurf ist der Nachfolger des ursprünglich formulierten
Erlasses, der von Ihnen zurückgezogen worden ist. Für diese Rücknahme sind wir
dem Herrn Minister dankbar, da der Entwurf der Sache nicht gerecht wurde. Der
jetzt vorliegende Entwurf ist zwar anders formuliert, besteht im Kern allerdings
genau aus dem, was der Vorgängerentwurf enthalten hat. Er ist aus unserer Sicht
genauso wenig ambitioniert wie der Vorgänger und ist ebenso ungeeignet wie die-
ser. Grundsätzlich ist er erneut dazu geeignet, G8 über G9 zu stellen, was wir nicht
nachvollziehen können, da im Gesetz beide Formen gleichberechtigt nebeneinan-
der stehen.
Der vorliegende Entwurf enthält in zentralen Punkten erneut schwere inhaltliche Mängel:
·
Zunächst wird zwar vollkommen richtig ausgeführt, dass Härtefälle vorrangig berücksichtigt
werden müssen. Dass diese Härtefälle dann aber konkret nur mit langen „Fahrund
Wartezeiten“ „nach Schulschluss“ beschrieben werden, wird der Sache nicht im Ansatz
gerecht. So hätten dort zumindest auch die Zeiten vor Schulbeginn aufgeführt werden
müssen. Ganz unbeschadet davon, dass das Zusammenspiel zwischen der letzten
Stunde des Schülers, seinem Wohnort und den Fahrplänen des jeweiligen ÖPNV oder
Schulbusverkehrs kaum über viele Jahre hinweg gleich sein werden.
·
Im vorliegenden Entwurf ist zudem nicht geregelt, ob nach Berücksichtigung der Härtefälle
alle übrigen Plätze verlost werden müssen oder aber ob alle für den weniger ausgelasteten
Zweig angemeldeten Schüler schon vorab als aufgenommen betrachtet werden
müssen.
Daher macht der Landeselternbeirat im Weiteren einen Vorschlag für ein ange-
messenes Verfahren und um einen Erlass in der folgenden Form:
- 2 -
Erster Schritt: Zunächst sollten die Härtefälle den gewünschten Zweigen zugewiesen werden.
Der Erlass wäre an der Stelle noch um die Nennung von weiteren Beispielen für Härtefälle
zu ergänzen, um Eltern und Schulleitungen weitere Hilfestellung zu geben.
Zweiter Schritt: Alle verbleibenden Schüler, die für den weniger ausgelasteten Zweig angemeldet
sind, sollten diesem zugewiesen werden und damit nicht in ein Losverfahren gehen.
Dritter Schritt: Die jetzt noch verbleibenden Schüler sollten dann nach ihren Eigenschaften,
Entwicklungsständen, Begabungen, Bedürfnissen und Kenntnissen sowie nach pädagogischen
Kriterien dem stärker ausgelasteten Zweig zugewiesen werden. Den Eltern wäre die
Möglichkeit zu geben, entsprechende Begründungen zu liefern. Darauf wäre ausdrücklich
hinzuweisen.
Vierter Schritt: Erst jetzt dürfte die noch unverteilte Spitze dem weniger ausgelasteten
Zweig zugewiesen werden. Sollten nach dem dritten Schritt noch freie Plätze in beiden
Zweigen vorhanden sein, so wäre zu losen. Den Eltern wäre für den Fall, dass ihre Anmeldung
nicht zu einer Einschulung in den gewünschten Zweig führt, auf Wunsch analog dem
Verfahren im „Verteilungserlass“ ein rechtsfähiger Bescheid auszufertigen, da es sich im
Kern um das selbe handelt, nämlich um die Verweigerung der gewollten Schullaufbahn.
Fünfter Schritt: Auf Antrag sollte es den Eltern gestattet sein, dass diese Kinder zwischen
den Zweigen ohne Begründung „tauschen“ dürfen, um beispielsweise enge Freundschaften
bestehen zu lassen.
Grundsätzlich sind die Schulen zu verpflichten, bei der Bildung und der Zuschneidung der
Klassen darauf zu achten, dass möglichst viele Schüler in den Zweig kommen, für den sie
angemeldet worden sind. Diese Festlegung darf erst nach Abschluss der Anmeldungen erfolgen.
Mit dem Vorstehenden hat sich der Landeselternbeirat erlaubt, ein Vorgehen zu beschreiben.
Da es bei einer Stellungnahme nicht immer darum gehen kann, Formulierungen zu
liefern, ist dieses Vorgehen möglich und nachvollziehbar. Wir bewerten das von uns skizzierte
Vorgehen als besser für die Kinder und die Schulen als der vom Ministerium vorgelegte
knappe Entwurf.
Der Landeselternbeirat steht jederzeit für weitere Gespräche und Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Nawotki
Vorsitzender
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